Rechts­gutachten & Straf­anzeigen

Um strafrechtliche Haftungsrisiken besser abschätzen und bestenfalls vermeiden zu können, sind die Entscheidungsträger im Unternehmen im Falle risikogeneigter Entscheidungen gehalten, zunächst eine fundierte rechtliche Bewertung einzuholen. Die Verantwortlichen im Unternehmen sind – insbesondere mit Blick auf die sog. „Business Judgement Rule“ und sich daraus ergebende Erkundigungspflichten – unter Umständen sogar verpflichtet, in solchen Fällen zunächst ein Rechtsgutachten eines sach- und fachkundigen Beraters einzuholen. Dies gilt auch für den Fall der beabsichtigten Erstattung einer Strafanzeige, die sich nicht in jedem Fall als geeignete Maßnahme erweist und deren Chancen und Risiken daher im Einzelfall abgewogen werden müssen.

Wir sind bestrebt, nicht nur bestehende Risiken aufzuzeigen, sondern gemeinsam mit dem Mandanten geeignete Lösungsansätze zu entwickeln, um einerseits ein eigenes Strafbarkeitsrisiko zu vermeiden und andererseits die Interessen des Unternehmens durchzusetzen. Wir beraten objektiv, strategisch und umfassend auf wissenschaftlichem Niveau. Dieser Anspruch wird durch die wissenschaftliche Lehrtätigkeit sowie die zahlreichen Publikationen unserer Anwälte im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie zum Strafprozessrecht manifestiert.

WEITERE KOMPETENZEN

  • Individual­verteidigung 
  • Unter­nehmens­vertretung 
  • Prä­ven­tiv­be­ra­tung & in­ter­ne Er­mitt­lung­en 
  • Revision in Straf­sachen 
  • Hin­weis­ge­ber­system – VBB Trustbox