Revision in Straf­sachen

Im Falle einer Verurteilung durch das Landgericht ist die Überprüfung des Urteils im Wege der Revision die einzige und letzte Chance, um einer u.U. langjährigen Freiheitsstrafe doch noch zu entgehen. Die Revisionsgerichte, entweder das zuständige Oberlandesgericht oder zumeist der Bundesgerichtshof, überprüfen das Urteil in einem streng formalisierten Verfahren jedoch nur noch auf etwaige Verfahrensfehler („Verfahrensrüge“) sowie auf Fehler in der Rechtsanwendung („Sachrüge“). Die erfolgreiche Durchführung einer strafrechtlichen Revision erfordert daher neben außerordentlichen Rechtskenntnissen, insbesondere im Bereich des Verfahrensrechts, langjährige praktische Erfahrung in der Rechtsanwendung und die Kenntnis der Spruchpraxis des Revisionsgerichts sowie ein Gespür für die richtige Schwerpunktsetzung.

Mit Prof. Dr. Jürgen Graf, dem langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden des ersten Strafsenates des Bundesgerichtshofs und dem Verfasser zahlreicher Standardwerke im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts sowie des Verfahrensrechts, verfügen wir über einen ausgewiesenen Experten im Bereich der Revision in Strafsachen. Die Verbindung der Erfahrung aus der eigenen langjährigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs mit der ausgewiesenen Expertise im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht darf bundesweit als einzigartig bezeichnet werden.

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