Revision in Strafsachen
Im Falle einer Verurteilung durch das Landgericht ist die Überprüfung des Urteils im Wege der Revision die einzige und letzte Chance, um einer u.U. langjährigen Freiheitsstrafe doch noch zu entgehen. Die Revisionsgerichte, entweder das zuständige Oberlandesgericht oder zumeist der Bundesgerichtshof, überprüfen das Urteil in einem streng formalisierten Verfahren jedoch nur noch auf etwaige Verfahrensfehler („Verfahrensrüge“) sowie auf Fehler in der Rechtsanwendung („Sachrüge“). Die erfolgreiche Durchführung einer strafrechtlichen Revision erfordert daher neben außerordentlichen Rechtskenntnissen, insbesondere im Bereich des Verfahrensrechts, langjährige praktische Erfahrung in der Rechtsanwendung und die Kenntnis der Spruchpraxis des Revisionsgerichts sowie ein Gespür für die richtige Schwerpunktsetzung.