Die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren, die Vertretung von Unternehmen und Unternehmern in der strafrechtlichen Krise sowie die Beratung von Unternehmen in wirtschaftsstrafrechtlichen Fragen sind nicht nur unsere Kernkompetenz, sondern unsere Leidenschaft.
Unternehmerisches Handeln ist gefahrgeneigte Arbeit. Strafrechtliche Risiken sind allgegenwärtig. Insbesondere wenn sich wirtschaftliche Risiken realisieren, sind auch strafrechtliche Vorwürfe schnell erhoben. Spezialisierte Staatsanwaltschaften unterwerfen unternehmerisches Handeln einer Art strafrechtlicher Erfolgskontrolle und nutzen das Wirtschaftsstrafrecht, um Lenkungseffekte in ihrem Sinne herbeizuführen. Hierbei finden längst nicht mehr nur die „klassischen“ Delikte wie etwa die Korruptionsdelikte, die Untreue oder die Insolvenzdelikte Anwendung. Auch ehemals abseitige Spezialvorschriften vom Arbeitsstrafrecht über das Kapitalmarktstrafrecht bis hin zum Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht gewinnen rasant an Bedeutung. Die Verfolgungsbehörden rüsten auf, kein Gesetz wird mehr erlassen, ohne dass der Gesetzgeber etwaige Verstöße als Straftat oder Ordnungswidrigkeit qualifiziert, die Rechtslage wird nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Implikationen immer komplexer.
Hinzu kommt, dass Wirtschaftsstrafverfahren zunehmend „Gesamtkunstwerke“ sind, in denen an mehreren „Fronten“ gekämpft werden muss. Lässt der Verteidiger vermeintliche „Nebenkriegsschauplätze“ unberücksichtigt, etwa das Arbeitsrecht, die zivilrechtliche Haftung, die versicherungsrechtliche Abdeckung, verwaltungsrechtliche Zuverlässigkeitsfragen (z.B. im Waffenrecht, im Jagdrecht, im Luftverkehrsrecht oder im Außenwirtschaftsrecht), oder übersieht er auch nur die potentiell existenzgefährdende Wirkung der medialen Berichterstattung, kann auch ein Freispruch schnell zum „Pyrrhussieg“ werden.
In diesem komplexen Geflecht von Interessen und Risiken begleiten wir Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und umfangreichen Expertise nicht zuletzt aus Großverfahren, etwa in den Bereichen „Finanzmarkt“, „Dieselgate“ oder „Cum/Ex“.
Wir verhelfen Ihnen mit einer klaren Strategie zu einem optimalen Ergebnis sei es als Beschuldigter, betroffenes Unternehmen, Zeuge, Geschädigter oder auch in der strafrechtlichen Präventivberatung sowie bei internen Ermittlungen.
Tätigkeitsbereiche
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Arbeitsstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung und der Scheinselbstständigkeit. Ebenso beraten und vertreten wir bei Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder bußgeldrechtlichen Verfahren nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Darüber hinaus sind beraten und verteidigen wird Unternehmen und Mitarbeiter im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, u.a. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung.
Arzt- & Medizinstrafrecht
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts umfasst die Vertretung und Verteidigung bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs, von Korruptionsdelikten im Gesundheitswesen (§ 299a StGB) sowie von Behandlungsfehlern mit strafrechtlicher Relevanz. Darüber hinaus stehen wir bei Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der unterlassenen Hilfeleistung oder der fehlerhaften Patientenaufklärung an der Seite unserer Mandanten.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Datenschutzstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der unbefugten Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten, des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) und von Verstößen gegen die DSGVO sowie das BDSG. Ergänzend beraten wir Unternehmen präventiv bei der Implementierung rechtssicherer Datenschutz- und Compliance-Strukturen.
Unser Beratungsspektrum im Bereich der Geldwäsche umfasst die Verteidigung bei Ermittlungen nach § 261 StGB sowie bei Vorwürfen der Verletzung von Meldepflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Zudem begleiten wir Unternehmen und Finanzinstitute bei der Überprüfung und Optimierung interner Compliance-Systeme zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des IT- und Internetstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe des Hacking, des Datenmissbrauchs, des Identitätsdiebstahls, des Online-Betrugs oder der Urheberrechtsverletzungen im digitalen Raum. Darüber hinaus beraten wir präventiv bei der rechtssicheren Ausgestaltung digitaler Geschäftsmodelle.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Insolvenzstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Insolvenzverschleppung, der Gläubigerbenachteiligung, der falschen Angaben im Insolvenzverfahren sowie von Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen. Zugleich beraten wir Mandanten zur rechtssicheren Verhaltensweise in der Krise.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Kapitalmarktstrafrechts umfasst die Verteidigung bei Ermittlungen wegen Insiderhandels, Marktmanipulation, Kapitalanlagebetrugs sowie wegen Verstößen gegen Ad-hoc- und Prospektpflichten. Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten bei der präventiven Compliance-Beratung im Finanz- und Kapitalmarktrecht.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Korruptionsstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Bestechung, Bestechlichkeit sowie der Vorteilsannahme und -gewährung im öffentlichen wie im privaten Sektor. Ergänzend beraten wir Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung wirksamer Antikorruptions-Compliance-Systeme.
Sportstrafrecht & Sportdisziplinarverfahren
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Sportstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe des Dopings, der Spielmanipulation, illegaler Wetten oder der Untreue im Sportverein. Darüber hinaus vertreten wir Mandanten in sportrechtlichen Disziplinarverfahren, die häufig parallel zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt werden.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Wettbewerbsstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe von Kartell- und Preisabsprachen, Marktaufteilungen, irreführender Werbung sowie sonstigen Verstößen gegen das UWG sowie gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz. Zudem beraten wir Unternehmen bei der präventiven Compliance-Gestaltung im Bereich des Wettbewerbsrechts sowie des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Umweltstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der illegalen Abfallentsorgung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung sowie von Verstößen gegen Naturschutz- und Immissionsschutzgesetze. Parallel dazu begleiten wir Unternehmen bei der Etablierung interner Kontrollsysteme zur Vermeidung von Umweltstrafverfahren.
Zoll- & Außenwirtschaftsstrafrecht
Unser Beratungsspektrum im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrechts umfasst die Verteidigung gegen Vorwürfe der Zollhinterziehung, des Schmuggels, von Exportkontrollverstößen und Embargoverletzungen. Darüber hinaus beraten wir Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Lieferketten und der Einhaltung von Export-Compliance-Vorgaben.