Comp­liance

Compliance ist allgegenwärtig. Compliance ist längst nicht mehr „nice to have“, ein funktionierendes Compliance Management ist Voraussetzung erfolgreichen wirtschaftlichen Handelns.

Eine angemessene Compliance-Struktur reduziert nicht nur strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und seine Beschäftigten, sie bedeutet auch „Enthaftung“ der für die Rechtmäßigkeit des unternehmerischen Handelns verantwortlichen Organe (Geschäftsführung bzw. Vorstand und Aufsichtsrat) für etwaige aus dem Unternehmen heraus begangene Rechtsverstöße.

Ein funktionierendes Compliance Management ist zudem geeignet, eine im Falle eines Gesetzesverstoßes drohende Unternehmensgeldbuße zu reduzieren oder bestenfalls ganz zu verhindern sowie wirtschaftlich schmerzhafte Nebenfolgen (etwa durch den Verlust der Zuverlässigkeit oder sonstiges „blacklisting“) abzuwenden.

Für die Errichtung eines angemessenen Compliance Managements, dessen Kern die Criminal Compliance ist, braucht es insbesondere wirtschaftsstrafrechtliches Knowhow, ein geschultes Auge für Risiken und das Wissen, worauf Strafverfolgungsbehörden im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens achten und woran im Falle eines Falles ein etwaiges Organisationsverschulden und damit die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung festgemacht wird.

Aber auch bei dem Setup sowie der Durchführung interner Ermittlungen ist wirtschaftsstrafrechtliche Expertise unverzichtbar und die jahrelange Erfahrung aus der Strafverfahrenspraxis mehr als hilfreich.

Die Entwicklung, Implementierung und Optimierung von Compliance Management Systemen gehört seit über 20 Jahren zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Als externe Compliance-Berater identifizieren wir strukturelle Schwachstellen und Risiken im Unternehmen, bevor sie sich realisieren. Als erfahrene Strafrechtler wissen wir, worauf Strafverfolgungsbehörden achten. Unser Credo ist hierbei die Schaffung einer Compliance mit „Augenmaß“, die das Nötige schafft, dem Unternehmen aber noch Luft zum Atmen lässt.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit dem Betrieb anwaltlicher Hinweisgebersysteme vom mittelständischen Unternehmen bis hin zum internationalen Konzern richten wir gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen ein und beraten und unterstützen Ihr Unternehmen bei der Aufklärung etwaiger Verstöße.

Diese besonderen Kompetenzen bestätigt uns Jahr für Jahr auch die Fach- und Wirtschaftspresse. Nicht nur die einschlägigen Branchenmagazine wie JUVE, sondern auch die Fachpresse wie etwa die WirtschaftsWoche oder das Handelsblatt sehen uns seit Jahren als Top-Kanzlei im Bereich Compliance.

WEITERE RECHTSGEBIETE

  • Wirt­schafts­straf­recht 
  • Steuer­straf­recht