Prä­ven­tiv­be­ra­tung & in­ter­ne Er­mitt­lung­en

Der Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung („Compliance“) hat in den vergangenen Jahren für Unternehmen und ihre Verantwortlichen rasant an Bedeutung gewonnen.

Unser Beratungsansatz beginnt daher nicht erst mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, sondern ist vielmehr darauf ausgerichtet, die Entstehung von unternehmensbezogenen Strafverfahren durch die Schaffung eines funktionierenden Compliance-Systems bestenfalls ganz zu vermeiden oder deren Konsequenzen für das Unternehmen zumindest weitestmöglich zu reduzieren.

Wir verfügen aufgrund unseres vielfältigen Mandantenportfolios von mittelständischen und kommunalen Unternehmen über börsennotierte nationale Unternehmen bis hin zu internationalen Konzernen über ein hohes Maß an Erfahrung, um unternehmensspezifische Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören neben einer fundierten Risikoanalyse insbesondere die Erarbeitung eines entsprechenden Regelwerkes, die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die Implementierung von Kontrollmechanismen.

Zudem koordinieren und begleiten wir die rechtssichere Aufklärung und Verfolgung unternehmensinterner Rechts- und Compliance-Verstöße durch interne Ermittlungen sowie sich daran möglicherweise anschließende Maßnahmen, wie z.B. die Erstattung von Strafanzeigen und die Begleitung der Rückgewinnungshilfe.

Zur Vervollständigung betrieblicher Compliance-Management-Systeme implementieren und betreiben wir für unsere Mandanten anwaltliche Hinweisgebersysteme (sog. Whistleblowing- oder Compliance-Hotlines).

WEITERE KOMPETENZEN

  • Individual­verteidigung 
  • Unter­nehmens­vertretung 
  • Rechts­gutachten & Straf­anzeigen 
  • Revision in Straf­sachen 
  • Hin­weis­ge­ber­system – VBB Trustbox