Dr. Matthias Brockhaus
- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Strafrecht
- Partner
«Wirtschaftsstrafrecht bedeutet weit mehr als klassische Strafverteidigung. Es ist zu einem Mittel präventiv wirkender, moralisierender Unternehmenskontrolle verkommen. Es motiviert mich jeden Tag neu, solchen existenzbedrohenden Angriffen mit großem Engagement entgegenzutreten oder diesen vorzubeugen, sei es als Verteidiger, Unternehmensvertreter oder in der Präventivberatung.»
Dr. Matthias Brockhaus ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig, zunächst in Berlin, dann in der Kanzlei Wessing II Verjans, später bei VBB Rechtsanwälte. Seit 2013 ist er Partner der Kanzlei. Er berät und verteidigt Individualpersonen und Unternehmen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Schwerpunkte liegen dabei im Vermögens-, Korruptions- und Kapitalmarktstrafrecht. Aber auch (Vertrags-)Ärzte, Apotheker, private und kommunale Kliniken sowie Unternehmen aus der Pharmaindustrie vertrauen auf seine besondere Expertise im Arzt- und Medizinstrafrecht.
Dr. Brockhaus koordiniert und verteidigt zudem in sog. Umfangsverfahren. Mittelständische und kommunale Unternehmen unterstützt Rechtsanwalt Dr. Brockhaus im Bereich der strafrechtlichen Präventivberatung und beim Auf- und Ausbau effizienter interner Compliance-Management-Strukturen.
Laut dem Fachmagazin Juve wird Dr. Brockhaus regelmäßig von anderen Anwälten und Mandanten empfohlen. Die Fach- und Wirtschaftspresse sieht Rechtsanwalt Dr. Brockhaus seit Jahren als führenden Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht.
Dr. Matthias Brockhaus ist darüber hinaus Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Wirtschafts- und Medizinstrafrecht sowie im Strafprozessrecht. Er ist außerdem als Referent bei der Justizakademie NRW in der Fortbildung für Staatsanwälte und Richter sowie auf zahlreichen Fachtagungen tätig. Darüber hinaus ist er Mitglied im Ausschuss Recht, Steuern & öffentliche Haushalte der IHK Ruhr für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen sowie Präsidiumsmitglied und ehrenamtlicher Richter in der 2. Kammer des Anwaltsgerichts Düsseldorf.
Mitgliedschaften:
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des DAV
- Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
- Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung e.V. (WisteV)
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- European Criminal Bar Association (ECBA) und European Fraud and Compliance Lawyers
- German Ombudsman Association - Vereinigung deutscher Vertrauensanwälte e.V.
Werdegang
- seit 2017
Ehrenamtlicher Richter am Anwaltsgericht Düsseldorf
- seit 2013
Partner der Kanzlei VBB Rechtsanwälte
- 2010
Gründung des VBB-Standorts in Essen
- seit 2010
Fachanwalt für Strafrecht
- seit 2006
Rechtsanwalt in der Kanzlei VBB Rechtsanwälte in Düsseldorf
- 2006
Rechtsanwalt in der Kanzlei Wessing II Verjans
- seit 2005
Rechtsanwalt, zunächst in der allgemeinen Strafverteidigung in Berlin
- 2006
Promotion zum Dr. iur. mit einer rechtsvergleichenden Arbeit im Strafrecht, ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis zur Förderung des juristischen Nachwuchses
- 2003 bis 2006
Doktorand / Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch) der Universität Potsdam
- 2000 bis 2002
Referendariat LG Potsdam / OLG Brandenburg, u.a. in einem Strafverteidigerbüro in Berlin und der Australian-German Lawyer Association (AGLA) in Sydney
- 1994 bis 2000
Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin, der Universität Wien (Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung), University of Sydney (Australien) und der Universität Potsdam (Promotionsstudium)
Publikationen & Vorträge